►Beim Homeoffice-Pauschale handelt es sich um einen Ersatz, den die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber zur Abgeltung von Kosten aus der Tätigkeit in der Wohnung (Homeoffice-Tätigkeit) an den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bezahlt.
►Das Homeoffice-Pauschale ist für maximal 100 Tage im Kalenderjahr mit bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag steuerfrei. Somit kann die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber max. € 300.- pro Jahr pro Mitarbeiter/Mitarbeiterin steuerfrei auszahlen. Darüber hinausgehende Beträge stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
►Leistet der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin weniger als € 3,00 pro Tag, kann der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin als Werbungskosten im Veranlagungswege geltend gemacht werden.
►Für Tage, an denen von zu Hause aus gearbeitet wird, steht kein Pendlerpauschale zu.
►Die Anzahl der Homeoffice-Tage muss am Lohnkonto erfasst werden.