Das Neue ist 
oft so nah

September 2024 Änderung der Zuverdienstgrenzen für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe 

Rück­wir­kend zum 01.01.2024 erhöht sich die Zuver­dienst­gren­ze des Kindes für die Familien- und die Stu­di­en­bei­hil­fe von € 15.000.- auf € 16.455.-.

August 2024 AMS Änderungen bei geringfügigem Zuverdienst 

Seit 1. April 2024 werden gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se, die neben einer Teil- oder Voll­zeit­be­schäf­ti­gung ausgeübt werden, auch in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung pflicht­ver­si­chert. Gleiches gilt für mehrfach-gerin­g­­fü­­gig Beschäf­tig­te, deren Entgelt in Summe die Gering­fü­gig­keits­gren­ze übersteigt.

August 2024 Kleinunternehmerregelung NEU ab 01.01.2025

Ver­ein­fach­te Vor­schrif­ten für Klein­un­ter­neh­mer im EU-Raum ab 01.01.2025

Juli 2024 Verlängerung des Liebhaberei-Prognosezeitraums bei Vermietungen 

Der bisherige Betrach­tungs­zeit­raum der Lieb­ha­be­rei wurde sowohl für kleine, als auch für große Ver­mie­tun­gen um jeweils fünf Jahre verlängert

Juli 2024 Die Schnupperlehre 

Werden Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se als Schnup­per­leh­re oder Volon­ta­ri­at bezeich­net, ist zu prüfen, ob in der Praxis die dafür not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen vorliegen.
Die bloße Bezeich­nung “schnup­pern” schützt nicht davor, dass kein echtes Dienst­ver­hält­nis vorliegt.
Auch für eine indi­vi­du­el­le Berufs­ori­en­tie­rung gemäß § 13b SchUG müssen bestimmte Vor­aus­set­zun­gen gegeben sein.

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