Das Neue ist
oft so nah
September 2024 Änderung der Zuverdienstgrenzen für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe
Rückwirkend zum 01.01.2024 erhöht sich die Zuverdienstgrenze des Kindes für die Familien- und die Studienbeihilfe von € 15.000.- auf € 16.455.-.
August 2024 AMS Änderungen bei geringfügigem Zuverdienst
Seit 1. April 2024 werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die neben einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden, auch in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Gleiches gilt für mehrfach-geringfügig Beschäftigte, deren Entgelt in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
August 2024 Kleinunternehmerregelung NEU ab 01.01.2025
Vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmer im EU-Raum ab 01.01.2025
Juli 2024 Verlängerung des Liebhaberei-Prognosezeitraums bei Vermietungen
Der bisherige Betrachtungszeitraum der Liebhaberei wurde sowohl für kleine, als auch für große Vermietungen um jeweils fünf Jahre verlängert
Juli 2024 Die Schnupperlehre
Werden Beschäftigungsverhältnisse als Schnupperlehre oder Volontariat bezeichnet, ist zu prüfen, ob in der Praxis die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Die bloße Bezeichnung “schnuppern” schützt nicht davor, dass kein echtes Dienstverhältnis vorliegt.
Auch für eine individuelle Berufsorientierung gemäß § 13b SchUG müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.