ORF-Gebühr — Doppelzahlung durch Wohnsitz u. Arbeitstätte rechtswidrig
Ein aktueller Bescheid zeigt: Wer an derselben Adresse wohnt und betrieblich ORF-Beiträge zahlt, darf gemäß § 3 Abs. 4 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 nicht zusätzlich privat belastet werden.
Betroffen sind: Einpersonenunternehmer, Selbständige und Freiberufler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte mit Ordination im Wohnhaus, Architekten, Ziviltechniker.
Durch ein spezielles Schreiben, kann eine formelle Klärung der Beitragspflicht bei der OBS beantragt werden, sowie zu unrecht bezahlte Beiträge per Antrag rückgefordert werden.
Der europäische Konsumentenschutzverein (EKV) ist bei der Klärung und weiteren Vorgehensweise, gegen eine geringe Gebühr, behilflich.