IFB-Update — Investieren lohnt sich jetzt doppelt! Um Investitionen anzukurbeln wurde der IFB befristet erhöht
Unverändert bleiben dabei die allgemeinen Voraussetzungen zB der Ausschluss für bestimmte Wirtschaftsgüter und die Deckelung der Anschaffungskosten mit € 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr.
Wichtig bei der befristeten IFB Erhöhung:
Umfasst das Wirtschaftsjahr Monate außerhalb des begünstigten Zeitraums, so ist der Höchstbetrag der infrage kommenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zeitanteilig zu ermitteln. Wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr 2025 entspricht, dann betrifft das die Monate November und Dezember 2025. Der Höchstbetrag der Anschaffungs-/Herstellungskosten für den erhöhten IFB beträgt in diesem Fall € 166.667. Sollten beispielsweise Investitionen im November und Dezember 2025 iHv € 200.000 getätigt worden sein, dann kann für € 166.667 der erhöhte IFB in Anspruch genommen werden, der Rest von € 33.333 kann aufgrund der gesetzlichen Regelung einem anderen Zeitraum zugeordnet und der IFB beantragt werden. Bei etwaigen Fragen zu Ihrer Investitionsplanung stehen wir gerne zur Verfügung.