Ferialarbeit oder Ferialpraktikum — was ist der Unterschied?

Ferialarbeiter/innen: Schüler oder Schülerinnen, die im Rahmen eines klassischen Dienstverhältnisses beschäftigt werden. Sie sind vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anzumelden, haben Anspruch auf Entlohnung laut Kollektivvertrag, Urlaub etc, sind zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und sind weisungsgebunden und kontrollunterworfen.

Ferialpraktikanten (ohne Taschengeld): Schüler, Schülerinnen oder Studierende, die ein im Lehrplan oder in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren. Eine Anmeldung bei der ÖGK ist nicht notwendig, die Praktikant/innen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende versichert. Es steht kein Entgelt zu, es besteht keine persönliche Arbeitspflicht und keine Weisungs- bzw. Kontrollunterworfenheit.

Achtung: Erhalten die Praktikanten aber z.B. freiwillig ein Taschengeld oder Sachbezüge sind sie bei der Sozialversicherung anzumelden. Weiters können auch Praktika im Hotel- und Gastgewerbe ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert werden.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

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