Elektro-Dienstwagen: Der Steuervorteil bekommt ab 2027 einen kleinen Stromschlag
Bisher galt für private Elektro-Dienstwagen: kein Sachbezug, keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherung darauf – einer der stärksten Anreize für die E-Flotte. Mit der Novelle zur Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 272/2026, kundgemacht am 11. September 2026) ändert sich das im Rahmen des Doppelbudgets 2027–2028.
Die neuen Werte:
• 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (inkl. USt und NoVA) pro Monat – max. 180 Euro
• 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten pro Monat – max. 300 Euro
• Bemessungsgrundlage gedeckelt mit 48.000 Euro Anschaffungskosten (wie bei Verbrennern)
Zum Vergleich: Verbrenner bleiben bei 1,5 % bzw. 2 % (max. 720 bzw. 960 Euro) – E-Autos also weiterhin klar im Vorteil, nur nicht mehr steuerfrei.
Wichtig: Kein Bestandsschutz – die Neuregelung gilt ab 1. Jänner 2027 auch für bereits angeschaffte E-Dienstwagen. Kostenloses Laden, Wallbox-Zuschuss und Vorsteuerabzug bleiben unverändert.
Gerne beraten wir Sie dabei, was die neue Sachbezugsregelung für Ihr Unternehmen konkret bedeutet, wie Sie Ihre Fuhrparkplanung darauf ausrichten und worauf Sie bei der Lohnverrechnung achten sollten. Melden Sie sich gerne bei uns – wir finden gemeinsam die für Sie passende Lösung.