Aktivpension 2027: Bis zu 15.000 EURO Zuverdienst steuerfrei

Wer nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeitet, kann künftig steuerlich profitieren. Ab 2027 beträgt der neue Aktivitätsfreibetrag bis zu 1.250 Euro pro Monat – maximal 15.000 Euro im Jahr. Die Begünstigung gilt sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Auch bei den Pensionsversicherungsbeiträgen gibt es eine Entlastung: Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entfällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Bei Selbstständigen wird der Pensionsversicherungsbeitrag entsprechend reduziert. Dadurch bleibt mehr vom Erwerbseinkommen übrig.

Wer bereits eine Alterspension bezieht und daneben weiterarbeitet, muss grundsätzlich eine bestimmte Mindestzahl an Versicherungsmonaten aufweisen. Bei Männern sind dies 480 Monate bzw. 40 Jahre. Bei Frauen sind im Jahr 2027 zunächst 408 Monate bzw. 34 Jahre erforderlich; diese Grenze steigt in den Folgejahren schrittweise an.

Wer hingegen den Pensionsantritt nach Erreichen des Regelpensionsalters aufschiebt und weiterarbeitet, kann den Aktivitätsfreibetrag unabhängig von diesen zusätzlichen Mindestversicherungszeiten in Anspruch nehmen.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie von den neuen Regelungen in Ihrer individuellen Situation profitieren können.

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