2. Lockdown — wie werden Unternehmen unterstützt?

Umsatzersatz für behördlich geschlossene österreichische Unternehmen

Für den Zeitraum der ange­ord­ne­ten Schlie­ßung sollen 80% des Umsatzes (aus Ver­gan­gen­heits­da­ten pauschal ermittelt) ersetzt werden. Die Grundlage bilden die Steu­er­da­ten, die der Finanz­ver­wal­tung vorliegen. Die Berech­nung erfolgt auto­ma­tisch. Ziel ist es den Umsatz­er­satz möglichst unkom­pli­ziert, unbü­ro­kra­tisch und rasch zu ermög­li­chen. Laut Ankün­di­gung des BMF sollen die ersten Aus­zah­lun­gen noch im November erfolgen. Die Bean­tra­gung erfolgt über Finanz-Online. Die dazu befind­li­che Richt­li­nie ist in Erar­bei­tung, ersten Meldungen zufolge ist eine Vor­aus­set­zung, dass keine Mit­ar­bei­ter gekündigt werden dürfen.

Kurzarbeit

Hier ist faktisch eine Rückkehr auf das im März ver­ein­bar­te Modell vor­ge­se­hen, wobei die Unter­gren­ze bei 10% der Arbeits­zeit liegen wird. Das bedeutet, dass Beschäf­tig­te während des Lockdowns 0%, also gar nicht arbeiten müssen, das 10%ige Mininum muss lediglich über einen längeren Durch­rech­nungs­zeit­raum erreicht werden.

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