Umsatzersatz für behördlich geschlossene österreichische Unternehmen
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung sollen 80% des Umsatzes (aus Vergangenheitsdaten pauschal ermittelt) ersetzt werden. Die Grundlage bilden die Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Die Berechnung erfolgt automatisch. Ziel ist es den Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen. Laut Ankündigung des BMF sollen die ersten Auszahlungen noch im November erfolgen. Die Beantragung erfolgt über Finanz-Online. Die dazu befindliche Richtlinie ist in Erarbeitung, ersten Meldungen zufolge ist eine Voraussetzung, dass keine Mitarbeiter gekündigt werden dürfen.
Kurzarbeit
Hier ist faktisch eine Rückkehr auf das im März vereinbarte Modell vorgesehen, wobei die Untergrenze bei 10% der Arbeitszeit liegen wird. Das bedeutet, dass Beschäftigte während des Lockdowns 0%, also gar nicht arbeiten müssen, das 10%ige Mininum muss lediglich über einen längeren Durchrechnungszeitraum erreicht werden.