3 G am Arbeitsplatz
Die 3G-Regel gilt überall dort, wo am Arbeitsplatz der Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, also etwa im Büro, auf einer Baustelle oder in einer Werkshalle. Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, die kaum oder gar keinen Kontakt mit anderen Menschen erfordern (z.B. LKW-Fahrer, die alleine in der Fahrerkabine sitzen). Sollte der Nachweis durch eine Testung erbracht werden, gilt für Antigentests, dass diese nicht mehr als 24 Stunden alt sein dürfen, bei PCR-Tests darf die Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurück liegen.
Für die Einhaltung der Maßnahmen sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Sollte bei einer Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde die Einhaltung der 3‑G Regel nicht nachgewiesen werden können, drohen dem Arbeitnehmer Strafen bis zu € 500.-, dem Arbeitgeber bis zu € 3.600.-.