Abzinsungsfaktor nicht verfassungswidrig!

Das Bun­des­fi­nanz­ge­richt (BFG) teilte die ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedenken der Beschwer­de­füh­rer und bean­trag­te in zah­len­rei­chen Nor­men­prü­fungs­an­trä­gen an den VfGH die Aufhebung der Bestimmungen.

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof wies die Nor­men­prü­fungs­an­trä­ge ab:

Da die steu­er­li­che Abzugs­fä­hig­keit nicht gänzlich verwehrt, sondern nur in die Zukunft ver­scho­ben wird, sei die Bestim­mung nicht unsach­lich und stünde daher im Einklang mit dem Gleich­heits­grund­satz gemäß Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz.

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