Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen

► Mit der Steu­er­re­form 2022 sollen Einkünfte aus Kryp­to­wäh­run­gen ab 01.03.2022 mit dem beson­de­ren Steu­er­satz von 27,5% besteuert werden.
► Alt­be­stän­de, welche bis zum 28.02.2021 ange­schafft wurden oder noch bis 28.02.2022 veräußert werden, sind davon nicht betroffen — sie unter­lie­gen den bis­he­ri­gen Regelungen.
► Soge­nann­te Swaps (Tausch­vor­gän­ge zwischen Kryp­to­wäh­run­gen) stellen keinen Ver­äu­ße­rungs­vor­gang dar. Die Besteue­rung der stillen Reserven wird bis zum Verkauf (zB gegen Geld) hinausgeschoben.
► Ein Ver­lust­aus­gleich mit anderen Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen (zB Aktien, Zinsen aus Anleihen) ist ab 01.03.2022 möglich, aus­ge­nom­men sind Spar­buch­zin­sen und Stiftungsanwendungen.

Zum Seitenanfang