Änderungen beim Jobticket ab 01.07.2021

► Die Art des Tickets (Wochen‑, Monats- oder Jah­res­kar­te) spielt keine Rolle, sofern die Karte zumindest am Wohn-oder Arbeits­ort gültig ist.
► Das Ticket muss innerhalb eines längeren Zeit­rau­mes gültig sein. Ein­zel­fahr­schei­ne und Tages­kar­ten gelten nicht.
► Der Erwerb des Tickets erfolgt ab dem 01.07.2021. Als Kauf gilt auch die Ver­än­ge­rung z.B. einer Jahreskarte.
► Eine Bezugs­um­wand­lung ist nicht möglich.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.865340&portal=oegkdgportal

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