Änderungen Elternkarenz

Die maximal mögliche Karenz­dau­er im Falle der Inan­spruch­nah­me durch einen Eltern­teil beträgt 22 Monate.
Der Anspruch auf volle Karenz­dau­er für einen Eltern­teil besteht nur, wenn
► kein anderer Eltern­teil vorhanden ist (z.B. durch Todesfall)
► oder der andere Eltern­teil nicht im gemein­sa­men Haushalt lebt.
Wünscht eine Person Eltern­ka­renz in voller Dauer, muss sie dem Arbeit­ge­ber gegenüber schrift­lich bestä­ti­gen, dass sie “allein­er­zie­hend” ist.
Die frei­wil­li­ge Ver­ein­ba­rung einer längeren Karen­zie­rung ist weiterhin möglich.

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