Die maximal mögliche Karenzdauer im Falle der Inanspruchnahme durch einen Elternteil beträgt 22 Monate.
Der Anspruch auf volle Karenzdauer für einen Elternteil besteht nur, wenn
► kein anderer Elternteil vorhanden ist (z.B. durch Todesfall)
► oder der andere Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Wünscht eine Person Elternkarenz in voller Dauer, muss sie dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich bestätigen, dass sie “alleinerziehend” ist.
Die freiwillige Vereinbarung einer längeren Karenzierung ist weiterhin möglich.