Änderungen/Neuerungen ab 2023

► Ab der Ver­an­la­gung für 2023 wird die Grenze für die Klein­un­ter­neh­mer­pau­scha­lie­rung auf € 40.000,00 angehoben, unver­än­dert bleibt die Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze in der Umsatz­steu­er von € 35.000,00
► Die Grenze für Gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter wird ab 01.01.2023 auf netto € 1.000,00 erhöht
► Bei Rei­hen­ge­schäf­ten mit mehr als drei Betei­lig­ten findet ab 01.01.2023 die Ver­ein­fa­chungs­re­gel des Drei­ecks­ge­schäf­tes Anwendung
► Für die Zinssätze der Finanz gilt seit 21.12.2022 der ein­heit­li­che Zinssatz von 3,88% (Stundungs‑, Anspruchs‑, Aussetzungs‑, Beschwer­de- und Umsatzsteuerzinsen)
► Senkung der Kör­per­schafts­steu­er im Jahr 2023 auf 24% (im Jahr 2024 auf 23%)

Weiters ist zu erwähnen, dass Kroatien ab 01.01.2023 den EURO ein­ge­führt hat. Umstel­lungs­kurs: 1 Euro = 7,53450 Kuna

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