► Ab der Veranlagung für 2023 wird die Grenze für die Kleinunternehmerpauschalierung auf € 40.000,00 angehoben, unverändert bleibt die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer von € 35.000,00
► Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird ab 01.01.2023 auf netto € 1.000,00 erhöht
► Bei Reihengeschäften mit mehr als drei Beteiligten findet ab 01.01.2023 die Vereinfachungsregel des Dreiecksgeschäftes Anwendung
► Für die Zinssätze der Finanz gilt seit 21.12.2022 der einheitliche Zinssatz von 3,88% (Stundungs‑, Anspruchs‑, Aussetzungs‑, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen)
► Senkung der Körperschaftssteuer im Jahr 2023 auf 24% (im Jahr 2024 auf 23%)
Weiters ist zu erwähnen, dass Kroatien ab 01.01.2023 den EURO eingeführt hat. Umstellungskurs: 1 Euro = 7,53450 Kuna