► Für nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Großeltern, Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten etc) ist eine Pflegefreistellung seit 01.11.2023 auch möglich, wenn kein gemeinsamer Haushalt besteht.
► Weiters ist die Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung auch für erkrankte Personen möglich, mit denen man nicht verwandt ist, aber im gemeinsamen Haushalt lebt.