► Um als arbeitslos zu gelten und Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen alle arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisse beendet sein.
Beispiel:
Eine Person arbeitet in Teilzeitbeschäftigung und zusätzlich in einem zweiten geringfügigen Dienstverhältnis.
Gibt die Person nun die Teilzeitbeschäftigung auf, arbeitet aber im geringfügigen Dienstverhältnis weiter, steht ihr kein Arbeitslosengeld zu.
Um Geld vom AMS beziehen zu können, müsste auch die geringfügige Beschäftigung aufgegeben werden.
► Generell ist es vor Bezug des Arbeitslosengeldes ratsam, frühzeitig mit dem AMS Kontakt aufzunehmen und alle Punkte bezüglich Zuverdienst genau abzuklären.