► Förderung von älteren Dienstnehmer:innen
Gefördert werden können Personen, die älter als 50 Jahre und arbeitslos gemeldet sind
► Personen unter 25 Jahren
Diese werden gefördert, sofern sie seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind
► Personen über 25 Jahren
Hier ist eine Förderung möglich, sofern die Personen seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind
► Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind ( z.B. Wiedereinsteiger:innen, Ausbildungsabsolvent:innen mit fehlender Berufspraxis etc)
► Förderung von Lehrlingen
Förderbar sind z.B. Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Beschäftigungslose Erwachsene (über 19 Jahre alt) ohne berufliche Qualifikation, die durch eine Lehrausbildung auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden könnten
Da die Fördermaßnahmen regional unterschiedlich sind, lohnt sich vor der Einstellung von neuen Mitarbeiter: innen jedenfalls eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.