AMS Förderungen bei Einstellung von neuen Mitarbeiter: innen

► Förderung von älteren Dienstnehmer:innen
Gefördert werden können Personen, die älter als 50 Jahre und arbeits­los gemeldet sind

► Personen unter 25 Jahren
Diese werden gefördert, sofern sie seit min­des­tens 6 Monaten arbeits­los sind

► Personen über 25 Jahren
Hier ist eine Förderung möglich, sofern die Personen seit min­des­tens 12 Monaten arbeits­los sind

► Personen, die von Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit bedroht sind ( z.B. Wiedereinsteiger:innen, Ausbildungsabsolvent:innen mit fehlender Berufs­pra­xis etc)

► Förderung von Lehrlingen
Förderbar sind z.B. Mädchen in Berufen mit geringem Frau­en­an­teil, Jugend­li­che, die am Arbeits­markt benach­tei­ligt sind, Beschäf­ti­gungs­lo­se Erwach­se­ne (über 19 Jahre alt) ohne beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on, die durch eine Lehr­aus­bil­dung auf einen Arbeits­platz ver­mit­telt werden könnten

Da die För­der­maß­nah­men regional unter­schied­lich sind, lohnt sich vor der Ein­stel­lung von neuen Mit­ar­bei­ter: innen jeden­falls eine Kon­takt­auf­nah­me mit der zustän­di­gen AMS-Geschäftsstelle.

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