► Sie wollen eine Person beschäftigen, die nicht Bürger/in eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz ist?
► Dann ist vorab von Ihnen als Dienstgeber zu klären, ob das möglich ist bzw. ob eine gesonderte Bewilligung beantragt werden muss.
► Nur bei Vorliegen einer Arbeitserlaubnis kann eine Anmeldung als Dienstnehmer/in erfolgen.