Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Freie Dienstnehmer an Angestellte verschoben
Die Gesetzesänderung soll auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden.
Sollten Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gerne!
Details zur Angleichung können Sie rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes in unseren News finden!