Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Freie Dienstnehmer an Angestellte verschoben

Die Geset­zes­än­de­rung soll auf Kün­di­gun­gen Anwendung finden, die nach dem 30. Juni 2021 aus­ge­spro­chen werden.
Sollten Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gerne!
Details zur Anglei­chung können Sie recht­zei­tig vor Inkraft­tre­ten des Gesetzes in unseren News finden!

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