Anpassung der Kündigungsregelungen bei Arbeitern an das Angestelltenrecht neuerlich verschoben!

Mit der Ver­schie­bung gelten die ver­län­ger­ten Kün­di­gungs­fris­ten für Arbeiter erst für Been­di­gun­gen von Dienst­ver­hält­nis­sen, die nach September erfolgen. Dadurch soll den Betrieben noch etwas mehr Zeit ein­ge­räumt werden, sich von den wirt­schaft­li­chen Pan­de­mie­fol­gen zu erholen.

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