Arbeiten zur Probe

Die ÖGK unterscheidet:
► Arbeits­er­pro­bung und Probezeit:
Die Recht­spre­chung des Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes besagt, dass eine pro­be­wei­se ver­rich­te­te Tätigkeit ein sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Dienst­ver­hält­nis begründet, auch dann, wenn eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung vom Ergebnis dieser Erprobung abhängig gemacht wird.
Sieht der Kol­lek­tiv­ver­trag nicht zwingend eine Probezeit vor, muss sie aus­drück­lich ver­ein­bart werden.
Die maximal zulässige Dauer der Probezeit beträgt im Regelfall einen Monat.
► Probearbeit:
Was gilt, wenn im Zuge eines Bewer­bungs­ge­sprä­ches das Her­stel­len oder Durch­füh­ren einer Pro­be­ar­beit verlangt wird?
Kurze prak­ti­sche Erpro­bun­gen im Rahmen eines Bewer­bungs­ge­sprä­ches sind zulässig.
Wird aber eine Arbeits­leis­tung bean­sprucht, die nach Art und Umfang übli­cher­wei­se nicht unent­gelt­lich erbracht wird, so erstreckt sich das Bewer­bungs­ge­spräch bereits in die eigent­li­che Betriebsarbeit.
In der Folge tritt ein Dienst­ver­hält­nis ein.

Arbeits­su­chend gemeldete Personen können über das AMS eine Arbeitserprobung/ein Arbeits­trai­ning orga­ni­sie­ren: Legt ein Bewerber/ eine Bewer­be­rin eine Bestä­ti­gung über eine Arbeits­er­pro­bun­g/- training vom AMS vor, so ist keine Anmeldung bei der ÖGK notwendig.
► Defi­ni­ti­on Arbeits­er­pro­bung: Ein Unter­neh­men will prüfen, ob eine Person per­sön­lich und fachlich für eine bestimmte Arbeit geeignet ist. Ziel ist eine Festanstellung.
► Defi­ni­ti­on Arbeits­trai­ning: Ein Unter­neh­mer bietet einer Person die Mög­lich­keit, Aufgaben zu trai­nie­ren, die für einen Beruf typisch sind und Berufs­er­fah­rung zu sammeln, um deren Chancen auf dem Arbeits­markt zu erhöhen.

Bewerber/innen erhalten die Beihilfe für die Dauer der Arbeits­er­pro­bung oder des Arbeits­trai­nings und sind in dieser Zeit kranken‑, unfall- und pen­si­ons­ver­si­chert — längstens aber
28 Kalen­der­ta­ge für eine Arbeits­er­pro­bung oder 90 Kalen­der­ta­ge für ein Arbeitstraining.

► Wei­ter­füh­ren­der link: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/beihilfe-fuer-arbeitserprobung-oder-arbeitstraining

Zum Seitenanfang