Folgende Ausgaben können beispielsweise abgesetzt werden:
Außergewöhnliche Belastungen:
► Krankheits- und Pflegekosten (einkommensabhängiger Selbstbehalt)
► Pauschale Freibeträge bei Behinderungen
► Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
Absetzbeträge:
► Verkehrs- bzw. Pensionistenabsetzbetrag (automatisch)
► Alleinverdiener- ODER Alleinerzieherabsetzbetrag
► Unterhaltsabsetzbetrag
► FamilienbonusPlus zu 50% oder 100%
► Kindermehrbetrag bei geringem Einkommen
Sollte keine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht werden, aber trotzdem eine Gutschrift ohne zusätzliche Ausgaben bestehen, so führt das Finanzamt eine automatische, antragslose Veranlagung durch.