Arbeitnehmerveranlagung TIPPS (Teil2)

Folgende Ausgaben können bei­spiels­wei­se abgesetzt werden:

Außer­ge­wöhn­li­che Belastungen:
► Krank­heits- und Pfle­ge­kos­ten (ein­kom­mens­ab­hän­gi­ger Selbstbehalt)
► Pauschale Frei­be­trä­ge bei Behinderungen
► Pau­schal­be­trag für aus­wär­ti­ge Berufs­aus­bil­dung eines Kindes

Absetz­be­trä­ge:
► Verkehrs- bzw. Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag (auto­ma­tisch)
► Allein­ver­die­ner- ODER Alleinerzieherabsetzbetrag
► Unterhaltsabsetzbetrag
► Fami­li­en­bo­nus­Plus zu 50% oder 100%
► Kin­der­mehr­be­trag bei geringem Einkommen

Sollte keine Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung ein­ge­reicht werden, aber trotzdem eine Gut­schrift ohne zusätz­li­che Ausgaben bestehen, so führt das Finanzamt eine auto­ma­ti­sche, antrags­lo­se Ver­an­la­gung durch.

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