Ausbildungskostenrückersatz
► Die vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin getragenen Kosten für eine Ausbildung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin können unter bestimmten Vorausssetzungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert werden.
► Dies ist jedoch nur möglich, wenn zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in bereits vor der Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wird. Die Verletzung der Schriftform hat die gänzliche Unwirksamkeit der Vereinbarung zur Folge.
► Der OGH hat vor kurzem in einem diesbezüglichen Fall entschieden: Forderte ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin einige Tage nach Beendigung des Dienstverhältnisses zum Rückersatz der Ausbildungskosten auf und zahlt die Arbeitnehmerin den geforderten Betrag tatsächlich zurück, kann sie diesen Betrag von Arbeitgeber wieder zurückfordern, da sie hier gemäß §1431 ABGB versehentlich eine Nichtschuld beglichen hat.