Ausfallsbonus
► Der Ausfallsbonus setzt sich aus
► einem Bonus von 15%
► und optional einem Vorschuss auf einen — noch nicht beantragten — Fixkostenzuschuss 800.000 von 15% zusammen.
Ein bereits gestellter Antrag auf einen Fixkostenzuschuss 800.000 oder einen Verlustersatz schließt einen Vorschuss aus.
Bei Auszahlung des FKZ 800.000 sind die erhaltenen Vorschüsse mit dem Auszahlungsbetrag zu verrechnen, weshalb der Vorschuss nur bis zur erstmaligen Beantragung eines FKZ 800.000 beantragt werden kann.
► Es gibt keinen Ausfallsbonus für November 2020 oder Dezember 2020, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz I für direkt betroffene Unternehmen oder einen Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen in Anspruch genommen wird.
► Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020.
► Der Ausfallsbonus ist mit dem Härtefallfonds kombinierbar.
► Die monatliche Mindesthöhe des Bonus beträgt 100 Euro.
► Die Beantragung erfolgt über Finanz-Online — und zwar jeweils ab dem 16. des Folgemonats bis zum 15. des drittfolgenden Monats.
► Ein Antrag für November und Dezember 2020 ist bis zum 15.04.2021 zu stellen!