Ausfallsbonus

► Der Aus­falls­bo­nus setzt sich aus
► einem Bonus von 15%
► und optional einem Vorschuss auf einen — noch nicht bean­trag­ten — Fix­kos­ten­zu­schuss 800.000 von 15% zusammen.

Ein bereits gestell­ter Antrag auf einen Fix­kos­ten­zu­schuss 800.000 oder einen Ver­lus­ter­satz schließt einen Vorschuss aus.

Bei Aus­zah­lung des FKZ 800.000 sind die erhal­te­nen Vor­schüs­se mit dem Aus­zah­lungs­be­trag zu ver­rech­nen, weshalb der Vorschuss nur bis zur erst­ma­li­gen Bean­tra­gung eines FKZ 800.000 beantragt werden kann.

► Es gibt keinen Aus­falls­bo­nus für November 2020 oder Dezember 2020, wenn ein Lockdown-Umsatz­er­satz I für direkt betrof­fe­ne Unter­neh­men oder einen Lockdown-Umsatz­er­satz II für indirekt betrof­fe­ne Unter­neh­men in Anspruch genommen wird.
► Ver­gleichs­zeit­raum ist der dem Kalen­der­mo­nat des Betrach­tungs­zeit­raums ent­spre­chen­de Kalen­der­mo­nat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020.
► Der Aus­falls­bo­nus ist mit dem Här­te­fall­fonds kombinierbar.
► Die monat­li­che Min­dest­hö­he des Bonus beträgt 100 Euro.
► Die Bean­tra­gung erfolgt über Finanz-Online — und zwar jeweils ab dem 16. des Fol­ge­mo­nats bis zum 15. des dritt­fol­gen­den Monats.
► Ein Antrag für November und Dezember 2020 ist bis zum 15.04.2021 zu stellen!

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