BBG 2024: Erstellung und Verwendung von Schein- u. Deckungsrechnungen steht unter Strafe
Durch die neu eingeführte Finanzordnungswidrigkeit wird auch die Verwendung von Schein- u. Deckungsrechnungen - nicht nur die Erstellung - unter Strafe gestellt.
Dies zwingt auch ""brave"" Unternehmen, erhaltene Rechnungen auf ihre inhaltliche und steuerliche Richtigkeit zu prüfen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu EUR 100.000,00.
Belegfälschung ist, wenn der Inhalt unbefugt abgeändert wird: Änderung Aussteller/Empfänger, Inhaltliche Änderungen wie Leistung, Zeitraum, Betrag.
Unter Verwendung wird auch das Aushändigen oder Überlassen von Rechnungen, Kassenbelegen, Transportnachweisen oder Lohnabrechnungen verstanden.
Besonders wichtig ist eine Überprüfung aus Sicht der Umsatzsteuer, damit keine Vorsteuer zu unrecht geltend gemacht wird.
Es wird empfohlen, verstärkt die Richtigkeit von Unterlagen (besonders von neuen Lieferanten) wie Rechnungen, sowie relevante Datenbanken (Liste der Scheinunternehmer der Finanzminiseriums) zu prüfen, um nicht ungewollt in eine problematische Situation zu geraten.