BBG 2025: Verschärfungen bei Grunderwerbsteuer
Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) bringt umfangreiche Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung. Besonders betroffen sind unentgeltliche Übertragungen wie Schenkungen sowie Anteilsverkäufe an grundstücksbesitzenden Gesellschaften („Share Deals“).
Überblick über die geplanten Verschärfungen laut Begutachtungsentwurf:
- Herabsetzung der GrESt-auslösenden Beteiligungsschwelle für Anteilsvereinigung von derzeit 95 % auf künftig 75 %.
- Neben Personengesellschaften trifft künftig auch Kapitalgesellschaften und Stiftungen die GrESt bei Änderung der Gesellschafterstruktur (75 %).
- Der Beobachtungszeitraum wird von bisher 5 auf 7 Jahre ausgedehnt.
- Auch mittelbare Anteilserwerbe an grundstücksbesitzenden Gesellschaften sind betroffen.
- GrESt 3,5 % vom gemeinen Wert (= Verkehrswert) statt bisheriger Stufentarif vom Grundstückswert für Immobiliengesellschaften.
* Ausnahme für mittelbare Anteilsvereinigung im Zuge von Umgründungen im Sinne des UmgrStG (Konzernklausel)
Inkrafttreten: 1. Juli 2025
Übergangsbestimmungen beachten!
Bedeutung in der Praxis:
für Share Deals (Übertragung von Anteilen) an Gesellschaften, die Immobilien besitzen kann es ab 1.7.2025 zu erheblichen Verteuerungen bei der GrESt kommen.