Befristete Erhöhung des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros bis Juni 2023
► Das kleine Pendlerpauschale beträgt somit 87,00, 169,50 bzw. 252,00 EURO monatlich.
► Das große Pendlerpauschale beträgt neu: 46,50, 184,50, 321,00 bzw 459,00 EURO monatlich.
► Der Pendlereuro beträgt bis inkl. April 2022 2 EURO jährlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.
► Dieser Betrag wird vervierfacht und beträgt somit von Mai 2022 bis vorerst Juni 2023 8 EURO.
► Die erhöhten Beträge sind in der laufenden Lohnverrechnung ab Mai zu berücksichtigen, spätestens jedoch bis 31.8.2022.
► Für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen erhöht sich der Betrag der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) im Jahr 2022 um 60 EURO, im Jahr 2023 um 40 EURO.
► Natürlich können Pendlerpauschale und Pendlereuro auch in der ANVA geltend gemacht werden.