Befristete Erhöhung des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros bis Juni 2023

► Das kleine Pend­ler­pau­scha­le beträgt somit 87,00, 169,50 bzw. 252,00 EURO monatlich.
► Das große Pend­ler­pau­scha­le beträgt neu: 46,50, 184,50, 321,00 bzw 459,00 EURO monatlich.
► Der Pend­ler­eu­ro beträgt bis inkl. April 2022 2 EURO jährlich pro Kilometer der einfachen Fahrt­stre­cke zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te, wenn der Arbeit­neh­mer Anspruch auf ein Pend­ler­pau­scha­le hat.
► Dieser Betrag wird ver­vier­facht und beträgt somit von Mai 2022 bis vorerst Juni 2023 8 EURO.
► Die erhöhten Beträge sind in der laufenden Lohn­ver­rech­nung ab Mai zu berück­sich­ti­gen, spä­tes­tens jedoch bis 31.8.2022.
► Für Steu­er­pflich­ti­ge mit geringem Einkommen erhöht sich der Betrag der Nega­tiv­steu­er (SV-Rück­erstat­tung) im Jahr 2022 um 60 EURO, im Jahr 2023 um 40 EURO.
► Natürlich können Pend­ler­pau­scha­le und Pend­ler­eu­ro auch in der ANVA geltend gemacht werden.

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