Bezahlte Grippeimpfung — beitragspflichtiges Entgelt?

► Sowohl die im Betrieb vor­ge­nom­me­nen Impfungen als auch die von der Dienst­ge­be­rin bzw. vom Dienst­ge­ber geleis­te­ten Zuschüsse sind als frei­wil­li­ge soziale Zuwen­dun­gen im Sinne des § 49 Abs. 3 Z 11 lit. b All­ge­mei­nes Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz (ASVG) zu betrach­ten und somit beitragsfrei.

► Weiters sind auch keine Lohn­steu­er bzw. Lohn­ne­ben­kos­ten zu entrichten.

► Dabei handelt es sich um die im “Impfplan Öster­reich“ des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Kon­su­men­ten­schutz (BMSGPK) ange­führ­ten natio­na­len Impfungen gegen impf­prä­ven­ta­ble Erkrankungen.

► Weitere Infor­ma­tio­nen können Sie unter folgenden Links herunterladen:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-Österreich.html
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Influenza-Impfung/Übersicht-Influenza-Impfangebote-in-den-Bundesländern.html

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