COVID-19 Investitionsprämie — 3‑Monatsfrist für Abrechnung ab 30.09.2021!

Die För­der­neh­mer sind laut För­der­richt­li­nie ver­pflich­tet, der AWS spä­tes­tens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbe­trieb­nah­me und Bezahlung der gemäß För­de­rungs­zu­sa­ge zu för­dern­den Inves­ti­tio­nen eine Abrech­nung vorzulegen.

Bitte beachten Sie: Für ab dem 1.10.2021 ein­ge­reich­te Abrech­nun­gen ist die 3‑Monatsfrist ein­zu­hal­ten! D.h. für die Ein­rei­chung der Abrech­nung von Inves­ti­tio­nen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrech­nung ist dann nicht mehr möglich.

Wei­ter­füh­ren­der link:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/ab_20210528_aws-Investitionspraemie_FINAL.pdf

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