COVID-19 Investitionsprämie — 3‑Monatsfrist für Abrechnung ab 30.09.2021!
Die Fördernehmer sind laut Förderrichtlinie verpflichtet, der AWS spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen.
Bitte beachten Sie:Für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3‑Monatsfrist einzuhalten! D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.