Covid-19 Investitionsprämie: Erleichtung zur “ersten Maßnahme” geplant
Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.
Achtung: Eine Verlängerung der Antragsfrist ist nicht vorgesehen, Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden!
Antrag und Entscheidung werden online über den aws Fördermanager gestellt und laufen wie folgt ab:
— Antragstellung bis zum 28.02.2021
— Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen.
— Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung.