Covid-19 Investitionsprämie: Erleichtung zur “ersten Maßnahme” geplant

Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Inves­ti­ti­on kenn­zeich­net, soll von derzeit spä­tes­tens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 ver­län­gert werden.

Achtung: Eine Ver­län­ge­rung der Antrags­frist ist nicht vor­ge­se­hen, Anträge auf Inves­ti­ti­ons­prä­mie müssen jeden­falls bis zum 28.2.2021 bei der aws ein­ge­bracht werden!
Antrag und Ent­schei­dung werden online über den aws För­der­ma­na­ger gestellt und laufen wie folgt ab:
— Antrag­stel­lung bis zum 28.02.2021
— Abrech­nung: Bei positiver För­de­rungs­zu­sa­ge ist spä­tes­tens drei Monate ab zeitlich letzter Inbe­trieb­nah­me und Bezahlung der gemäß För­de­rungs­zu­sa­ge zu för­dern­den Inves­ti­tio­nen eine Abrech­nung über die durch­ge­führ­ten Inves­ti­tio­nen vorzulegen.
— Die Aus­zah­lung erfolgt nach Vorlage der Abrech­nung und durch­ge­führ­ter Prüfung.

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