Das neue Sonderwochengeld

► Dies wurde nun durch die Ein­füh­rung des Son­der­wo­chen­gel­des geändert.
► Das Son­der­wo­chen­geld muss beim zustän­di­gen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, wie z.B. bei der ÖGK beantragt werden und wird wie das reguläre Wochen­geld für 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
► Die Regelung gilt rück­wir­kend für Mütter, deren Mut­ter­schutz ab 1. September 2022 oder später begonnen hat.
► Betrof­fe­ne können bis 30.06.2025 den Antrag auf Son­der­wo­chen­geld stellen, sofern das Beschäf­ti­gungs­ver­bot vor der Geset­zes­ver­kün­di­gung ein­ge­tre­ten ist.

► Genauere Infor­ma­tio­nen können der Homepage der ÖGK oder der Arbei­ter­kam­mer entnommen werden:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.899083&portal=oegkportal
https://www.arbeiterkammer.at/sonderwochengeld

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