► Dies wurde nun durch die Einführung des Sonderwochengeldes geändert.
► Das Sonderwochengeld muss beim zuständigen Sozialversicherungsträger, wie z.B. bei der ÖGK beantragt werden und wird wie das reguläre Wochengeld für 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
► Die Regelung gilt rückwirkend für Mütter, deren Mutterschutz ab 1. September 2022 oder später begonnen hat.
► Betroffene können bis 30.06.2025 den Antrag auf Sonderwochengeld stellen, sofern das Beschäftigungsverbot vor der Gesetzesverkündigung eingetreten ist.
► Genauere Informationen können der Homepage der ÖGK oder der Arbeiterkammer entnommen werden:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.899083&portal=oegkportal
https://www.arbeiterkammer.at/sonderwochengeld