Der Frühstarterbonus

► Derzeit besteht für Männer die Mög­lich­keit, ab dem voll­ende­ten 62. Lebens­jahr mit 45 „echten“ Bei­trags­jah­ren abschlags­frei in Pension zu gehen. Durch die Ände­run­gen ab 01.01.2022 kann man zwar weiterhin mit dem auf die Voll­endung des 62. Lebens­jah­res folgenden Monats­ers­ten die Pension
(Kor­ri­dor­pen­si­on, Lang­zeit­ver­si­cher­ten­pen­si­on) antreten, aller­dings mit Abschlä­gen ( 4,2 % pro Jahr bzw 0,35 % pro Monat des Pen­si­ons­an­tritts vor dem Regel­pen­si­ons­al­ter). Abschläge gelten ab 2022 auch wieder bei Antritt einer Berufs­un­fä­hig­keits­pen­si­on bzw Inva­li­di­täts­pen­si­on sowie bei der Schwerarbeitspension

► Als teil­wei­sen Ausgleich für die Abschaf­fung der Abschlags­frei­heit wird ab 1.1.2022 der Früh­star­ter­bo­nus zu allen Pen­si­ons­ar­ten eingeführt.
Personen, die bereits vor dem 20. Lebens­jahr Erwerbs­tä­tig­keits­mo­na­te aufweisen, erhalten ab 2022 einen monat­li­chen Zuschlag zur Alters- bzw Inva­li­di­täts­pen­si­on von 1 € für jeden dieser Monate.
Um aller­dings vom Früh­star­ter­bo­nus tat­säch­lich pro­fi­tie­ren zu können, müssen zusätz­lich folgende Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:
► Die Person muss min­des­tens 300 Bei­trags­mo­na­te (25 Bei­trags­jah­re) aus einer Erwerbs­tä­tig­keit vor dem Pen­si­ons­an­tritt aufweisen und
► zwischen dem 15. und 20. Lebens­jahr min­des­tens zwölf Monate beschäf­tigt gewesen sein.

Nähere Infos finden Sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/neuerungen_ab_2022.html
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/fruehstarterbonus-abschaffung-der-abschlagsfreiheit.html

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