Der Frühstarterbonus
► Derzeit besteht für Männer die Möglichkeit, ab dem vollendeten 62. Lebensjahr mit 45 „echten“ Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen. Durch die Änderungen ab 01.01.2022 kann man zwar weiterhin mit dem auf die Vollendung des 62. Lebensjahres folgenden Monatsersten die Pension
(Korridorpension, Langzeitversichertenpension) antreten, allerdings mit Abschlägen ( 4,2 % pro Jahr bzw 0,35 % pro Monat des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter). Abschläge gelten ab 2022 auch wieder bei Antritt einer Berufsunfähigkeitspension bzw Invaliditätspension sowie bei der Schwerarbeitspension
► Als teilweisen Ausgleich für die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wird ab 1.1.2022 der Frühstarterbonus zu allen Pensionsarten eingeführt.
Personen, die bereits vor dem 20. Lebensjahr Erwerbstätigkeitsmonate aufweisen, erhalten ab 2022 einen monatlichen Zuschlag zur Alters- bzw Invaliditätspension von 1 € für jeden dieser Monate.
Um allerdings vom Frühstarterbonus tatsächlich profitieren zu können, müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
► Die Person muss mindestens 300 Beitragsmonate (25 Beitragsjahre) aus einer Erwerbstätigkeit vor dem Pensionsantritt aufweisen und
► zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr mindestens zwölf Monate beschäftigt gewesen sein.
Nähere Infos finden Sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/neuerungen_ab_2022.html
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/fruehstarterbonus-abschaffung-der-abschlagsfreiheit.html