Der Langzeit- Kurzarbeits-Bonus

► Der Langzeit-Kurz­ar­beits-Bonus ist in der Sozi­al­ver­si­che­rung bei­trags­frei und gilt nicht als steu­er­pflich­ti­ges Einkommen und wird bei anderen Ansprü­chen, Beiträgen oder Befrei­un­gen nicht berücksichtigt.
► Die Bean­tra­gung, Bewil­li­gung und Aus­zah­lung wird von der Buch­hal­tungs­agen­tur des Bundes abgewickelt.
► Da es sich um eine per­so­nen­be­zo­ge­ne Beihilfe handelt, erfolgt die Abwick­lung direkt zwischen den betrof­fe­nen Dienst­neh­mern und der Buch­hal­tungs­agen­tur und nicht über den Betrieb.
► Die Antrag­stel­lung muss per­sön­lich erfolgen, es ist keine stell­ver­tre­ten­de Antrag­stel­lung möglich.
► Derzeit kann noch nicht beantragt werden! Wo, und in welcher Form Anträge ein­ge­bracht werden können, wird recht­zei­tig bekanntgegeben.
► Anträge können bis längstens 31.12.2022 ein­ge­bracht werden.

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