► Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ist in der Sozialversicherung beitragsfrei und gilt nicht als steuerpflichtiges Einkommen und wird bei anderen Ansprüchen, Beiträgen oder Befreiungen nicht berücksichtigt.
► Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung wird von der Buchhaltungsagentur des Bundes abgewickelt.
► Da es sich um eine personenbezogene Beihilfe handelt, erfolgt die Abwicklung direkt zwischen den betroffenen Dienstnehmern und der Buchhaltungsagentur und nicht über den Betrieb.
► Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, es ist keine stellvertretende Antragstellung möglich.
► Derzeit kann noch nicht beantragt werden! Wo, und in welcher Form Anträge eingebracht werden können, wird rechtzeitig bekanntgegeben.
► Anträge können bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden.