Die neue Teilpension, ein flexibler und sanfter Übergang in den Ruhestand
Voraussetzungen:
- Anspruch auf Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension
- Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 % (maximal 75 %)
- Schriftliche Vereinbarung mit dem/der Arbeitgeber/in
- Antrag bei der Pensionsversicherung (PV)
- Dauer: So lange Sie möchten – auch über Regelpension hinaus.
Wie funktioniert die Teilpension?
Man arbeitet reduziert weiter und erhält zugleich einen proportionalen Anteil der eigenen Pension.
Je nach Arbeitszeitreduktion wird ein entsprechender Anteil des Pensionskontos „geschlossen“ und als Teilpension ausbezahlt.
Die Arbeitszeitreduktion kann in drei Stufen erfolgen:
25–40 %: 25 % des Pensionskontos werden geschlossen
41–60 %: 50 % des Pensionskontos werden geschlossen
61–75 %: 75 % des Pensionskontos werden geschlossen
Der geschlossene Anteil des Pensionskontos wird als Teilpension ausbezahlt. Der verbleibende Teil bleibt offen und wird durch die fortgesetzte Erwerbstätigkeit weiter aufgewertet.
Beispiel:
Wird die Arbeitszeit in einer Bandbreite von 25% bis 40% reduziert, dann wird aus der Pensionskonto-Gesamtgutschrift eine 25%ige Pensionsleistung berechnet und ausgezahlt. Bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension wird ein entsprechender Abschlag auf die Teilpension angewandt.
Wie wird die Teilpension versteuert?
Die Teilpension ist genauso steuerpflichtig wie Ihr Gehalt bzw. Ihr Lohn. Allerdings berechnet die pensionsauszahlende Stelle die Lohnsteuer nur für die Pension und Ihr/e Arbeitgeber/in berechnet sie nur für das Gehalt bzw. den Lohn. Somit zahlen Sie während des Jahres möglicherweise zu wenig Lohnsteuer, da nicht berücksichtigt wird, dass Sie mehrere bezugsauszahlende Stellen haben.
Daher sind Sie bei Bezug der Teilpension verpflichtet, bis 30. September des Folgejahres eine Arbeitnehmer/innenveranlagung beim Finanzamt einzureichen. Die endgültige Steuer wird dann auf Basis des gesamten Jahreseinkommens berechnet. Die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer ist dann dem Finanzamt nachzuzahlen."