Die neuen Regelungen für steuerfreie Mahlzeiten 2021

Für im Home-Office arbei­ten­de Dienst­neh­mer gilt für 2020 und 2021 eine Änderung wonach keine Bedenken bestehen, wenn Arbeit­neh­mer die Gut­schei­ne für Mahl­zei­ten im Wert von bis € 8 pro Arbeits­tag einlösen, indem die Speisen in der Gast­stät­te abgeholt bzw geliefert und zu Hause kon­su­miert werden. Für die Abga­ben­frei­heit ist Vor­aus­set­zung, dass die Bezahlung mittels der € 8‑Essensgutscheine erfolgt. Ein Kos­ten­er­satz durch den Dienst­ge­ber ist schädlich!

Eine weitere Mög­lich­keit der abga­ben­frei­en Zuwendung von Mahl­zei­ten besteht über soge­nann­te „Restaurantgutscheine/Essensbons“ im Wert bis € 8 pro Arbeits­tag. Diese sind in Gast­stät­ten, in denen vor Ort gegessen werden kann (COVID-19 Ausnahme Home-Office 2020 und 2021), ein­zu­lö­sen. Neu ist, dass die Gut­schein­ein­lö­sung kumuliert ohne wert­mä­ßi­ges Tages­li­mit an jedem Wochentag (also auch am Wochen­en­de) erfolgen kann.

Für den raschen Hunger zwi­schen­durch gibt es die Mög­lich­keit der Lebens­mit­tel­gut­schei­ne im Wert von € 2 pro Arbeits­tag, die unter anderem in Lebens­mit­tel­ge­schäf­ten, Bäcker- und Fleisch­hau­e­rei­en oder beim Würs­tel­stand eingelöst werden können. Eine sofortige Kon­su­ma­ti­on ist nicht erfor­der­lich. Die Ver­wen­dung der akku­mu­lier­ten Beträge an jedem Wochentag ist erlaubt.

Zur leich­te­ren Ver­wal­tung und Abrech­nung können alter­na­tiv zum Papier­gut­schein Chipkarte, digitaler Essensbon oder Prepaid-Karte verwendet werden.

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