Die neuen Regelungen für steuerfreie Mahlzeiten 2021
Für im Home-Office arbeitende Dienstnehmer gilt für 2020 und 2021 eine Änderung wonach keine Bedenken bestehen, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten im Wert von bis € 8 pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in der Gaststätte abgeholt bzw geliefert und zu Hause konsumiert werden. Für die Abgabenfreiheit ist Voraussetzung, dass die Bezahlung mittels der € 8‑Essensgutscheine erfolgt. Ein Kostenersatz durch den Dienstgeber ist schädlich!
Eine weitere Möglichkeit der abgabenfreien Zuwendung von Mahlzeiten besteht über sogenannte „Restaurantgutscheine/Essensbons“ im Wert bis € 8 pro Arbeitstag. Diese sind in Gaststätten, in denen vor Ort gegessen werden kann (COVID-19 Ausnahme Home-Office 2020 und 2021), einzulösen. Neu ist, dass die Gutscheineinlösung kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag (also auch am Wochenende) erfolgen kann.
Für den raschen Hunger zwischendurch gibt es die Möglichkeit der Lebensmittelgutscheine im Wert von € 2 pro Arbeitstag, die unter anderem in Lebensmittelgeschäften, Bäcker- und Fleischhauereien oder beim Würstelstand eingelöst werden können. Eine sofortige Konsumation ist nicht erforderlich. Die Verwendung der akkumulierten Beträge an jedem Wochentag ist erlaubt.
Zur leichteren Verwaltung und Abrechnung können alternativ zum Papiergutschein Chipkarte, digitaler Essensbon oder Prepaid-Karte verwendet werden.