Die Vor-Ort-Anmeldung von DienstnehmerInnen vor Arbeitsantritt
► Langt die Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt auf Grund einer der vorstehenden kurzfristigen Ausnahmesituationen außerhalb von ELDA ein, ist die Anmeldung jedenfalls innerhalb von sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.
► Erfolgt dies nicht, liegt eine Meldefristverletzung vor!
► Auf den Websites des Krankenversicherungsträgers steht eine Telefaxvorlage für die Vor-Ort-Anmeldung zur Verfügung.
► Für fallweise Beschäftigte kann die Meldung auch mittels mobilen Geräten mit Android- oder IOS-Betriebssystem übermittelt werden.
► Die dazu notwendige ELDA APP kann über den jeweiligen APP-Store kostenfrei bezogen werden. Die APP entspricht vom Aufbau her der Telefaxvorlage.
► Vor-Ort-Anmeldungen, die auf anderen Wegen einlangen (E‑Mail, SMS etc.), gelten als nicht erstattet.
Ausfüllhilfe: Link https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.683325&version=1598431604
Link Faxvorlage: https://www.elda.at/cdscontent/load?contentid=10008.740591&version=1605601057