Die Vor-Ort-Anmeldung von DienstnehmerInnen

Langt die Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeits­an­tritt auf Grund einer der vor­ste­hen­den kurz­fris­ti­gen Aus­nah­me­si­tua­tio­nen außerhalb von ELDA ein, ist die Anmeldung jeden­falls innerhalb von sieben Tagen nach dem Beginn der Pflicht­ver­si­che­rung in elek­tro­ni­scher Form nach­zu­ho­len. Erfolgt dies nicht, liegt eine Mel­de­frist­ver­let­zung vor!
Auf den Websites des Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­gers steht eine Tele­fax­vor­la­ge für die Vor-Ort-Anmeldung zur Verfügung. Für fallweise Beschäf­tig­te kann die Meldung auch mittels mobilen Geräten mit Android- oder IOS-Betriebs­sys­tem über­mit­telt werden. Die dazu not­wen­di­ge ELDA APP kann über den jewei­li­gen APP-Store kos­ten­frei bezogen werden. Die APP ent­spricht vom Aufbau her der Tele­fax­vor­la­ge. Vor-Ort-Anmel­dun­gen, die auf anderen Wegen einlangen (E‑Mail, SMS etc.), gelten als nicht erstattet.

Link Aus­füll­hil­fe: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.683325&version=1598431604
Link Fax­vor­la­ge: https://www.elda.at/cdscontent/load?contentid=10008.740591&version=1605601057

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