e‑AMS Konto: Anträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz

Das AMS geht einen Schritt weiter in Richtung Digitalisierung.
► Seit dem 1.5.2022 können die rele­van­ten Anträge auf Erteilung einer Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung bzw. die Meldungen über den Antritt bzw. das Ende einer Beschäf­ti­gung eines oder einer Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen (z.B. im Falle von RWR-Karten-Besit­zer/in­nen) nur noch über das e‑AMS-Konto erstattet werden.

Unsere Emp­feh­lung:
Falls Sie als Dienstgeber/in noch nicht über ein eAMS Konto verfügen, empfehlen wir Ihnen, ein solches zu bean­tra­gen. Im Ein­zel­fall ist mit War­te­zei­ten von bis zu 4 Wochen zu rechnen!

Weitere Infos dazu finden Sie hier:

https://news.wko.at/news/salzburg/Auslaenderbeschaeftigung-nur-ueber-eAms-Konto-moeglich.html

 

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