e‑AMS Konto: Anträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
Das AMS geht einen Schritt weiter in Richtung Digitalisierung.
► Seit dem 1.5.2022 können die relevanten Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung bzw. die Meldungen über den Antritt bzw. das Ende einer Beschäftigung eines oder einer Drittstaatsangehörigen (z.B. im Falle von RWR-Karten-Besitzer/innen) nur noch über das e‑AMS-Konto erstattet werden.
Unsere Empfehlung:
Falls Sie als Dienstgeber/in noch nicht über ein eAMS Konto verfügen, empfehlen wir Ihnen, ein solches zu beantragen. Im Einzelfall ist mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen zu rechnen!