Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstbetriebe

Wie mög­li­cher­wei­se bereits aus den Medien bekannt, kann ab sofort (bis 08.08.2024 — 12:00 Uhr) wieder das Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le beantragt werden.

www.energiekostenpauschale.at

Nochmal zur Erin­ne­rung die Vor­aus­set­zun­gen für die Beantragung:
► 2023: Umsätze zwischen EUR 10.000,00 — EUR 400.000,00
► gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria
► Regis­trie­rung Ihres Unter­neh­men im USP
► Zuordnung des USP-Ver­fah­rens­recht “Förderung beantragen”
► korrekte Klas­si­fi­ka­ti­on Ihres Unter­neh­mens durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)

Eine Schritt für Schritt Erklärung und die Beant­wor­tung weiterer Fragen finden Sie unter:
https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html
https://www.energiekostenpauschale.at

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