Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstbetriebe
Wie möglicherweise bereits aus den Medien bekannt, kann ab sofort (bis 08.08.2024 — 12:00 Uhr) wieder das Energiekostenpauschale beantragt werden.
www.energiekostenpauschale.at
Nochmal zur Erinnerung die Voraussetzungen für die Beantragung:
► 2023: Umsätze zwischen EUR 10.000,00 — EUR 400.000,00
► gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria
► Registrierung Ihres Unternehmen im USP
► Zuordnung des USP-Verfahrensrecht “Förderung beantragen”
► korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)
Eine Schritt für Schritt Erklärung und die Beantwortung weiterer Fragen finden Sie unter:
https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html
https://www.energiekostenpauschale.at