Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstbetriebe

Wie wahr­schein­lich bereits aus den Medien bekannt, kann ab sofort (bis 30. November 2023) die Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le beantragt werden.
www.energiekostenpauschale.at

Nochmal zur Erin­ne­rung die Vor­aus­set­zun­gen für die Beantragung:
► gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria
► Regis­trie­rung Ihres Unter­neh­men im USP
► Zuordnung des USP-Ver­fah­rens­recht “Förderung beantragen”
► korrekte Klas­si­fi­ka­ti­on Ihres Unter­neh­mens durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)

Eine Schritt für Schritt Erklärung, Beant­wor­tung weiterer Fragen und ein Erklär­vi­deo finden Sie unter:

https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html
https://www.energiekostenpauschale.at/

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