Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstbetriebe
Wie wahrscheinlich bereits aus den Medien bekannt, kann ab sofort (bis 30. November 2023) die Energiekostenpauschale beantragt werden. www.energiekostenpauschale.at
Nochmal zur Erinnerung die Voraussetzungen für die Beantragung:
► gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria
► Registrierung Ihres Unternehmen im USP
► Zuordnung des USP-Verfahrensrecht “Förderung beantragen”
► korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)
Eine Schritt für Schritt Erklärung, Beantwortung weiterer Fragen und ein Erklärvideo finden Sie unter: