Erhöhung Basispauschalierung ab 2025

Bei der Beanspruchung der Basispauschalierung kann ein Gewerbetreibender oder Selbständiger, der eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung führt, seine Betriebsausgaben pauschal (und bestimmte Ausgaben zusätzlich) ohne Nachweis steuerlich absetzen.
Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Umsatzgrenze im vorangegangenen Jahr nicht überschritten wurde.
Vorjahresumsatzgrenzen:
*) bis 2024 maximal EUR 220.000,00
*) 2025 maximal EUR 320.000,00
*) ab 2026 maximal EUR 420.000,00
Durchschnittssatz der pauschalierten Betriebsausgaben für die meisten Berufsgruppen:
*) bis 2024 12%
*) 2025 13,5%
*) ab 2026 15%
Der Durchschnittssatz der pauschalierten Betriebsausgaben für spezielle Berufsgruppen (z.B. Hausverwalter, Lehrer, Berater, Vortragende, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer etc.) bleibt weiterhin bei 6%.
Wechselt man wieder in eine EAR, so darf man erst wieder nach frühestens fünf Jahren in die Basispauschalierung zurück.
Ob eine Pauschalierung steuerlich von Vorteil ist, sollte aber immer individuell im Rahmen eines Vergleiches geprüft werden.
Bei einer solchen Vergleichsrechnung sind wir gerne behilflich.

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