Essensgutscheine im Homeoffice steuerbefreit

► Die Steu­er­be­frei­ung für Essens­gut­schei­ne (Papier­form oder elek­tro­nisch) in Höhe von € 8,00 gilt ab 2022 nicht mehr nur für jene Mahl­zei­ten, die in einer Gast­stät­te kon­su­miert werden, sondern auch für solche, die von einer Gast­stät­te oder einem Lie­fer­ser­vice zube­rei­tet bzw. geliefert, aber bei­spiels­wei­se in der Wohnung des Arbeit­neh­mers bzw. der Arbeit­neh­me­rin (etwa im Home­of­fice) kon­su­miert werden.

► Können die Gut­schei­ne auch zur Bezahlung von Lebens­mit­teln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von € 2,00 steuer- und beitragsfrei.

► Pro Arbeits­tag darf nur ein Gutschein aus­ge­ge­ben werden. Die Dienst­neh­me­rin bzw. der Dienst­neh­mer kann die Gut­schei­ne kumuliert ohne wert­mä­ßi­ges Tages­li­mit an jedem Wochentag (auch an arbeits­frei­en Tagen) einlösen. Die Einlösung von Gut­schei­nen kann auch durch Dritte (Ange­hö­ri­ge, Kol­le­gin­nen und Kollegen) erfolgen.

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