Ferienarbeit & Familienbeihilfe 2025: Worauf man achten sollten
Grundsätzliches zur Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe steht unabhängig vom Einkommen des Kindes bis zum 18. Lebensjahr zu – und darüber hinaus bis zum 24. bzw. 25. Lebensjahr, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Studium, Berufsausbildung). Allerdings gibt es eine jährliche Zuverdienstgrenze, die es ab dem 19. Lebensjahr zu beachten gilt.
Zuverdienstgrenze 2025
Für das Jahr 2025 gilt weiterhin die folgende Regelung:
Jahresfreibetrag: 17.212 € brutto
Wird diese Grenze überschritten, kommt es nicht zu einem sofortigen Wegfall der Familienbeihilfe, sondern zu einer anteiligen Rückforderung jenes Betrags, der über der Grenze liegt.
Was zählt zum Einkommen?
Es wird das steuerpflichtige Bruttojahreseinkommen des Kindes berücksichtigt – abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale. Auch Ferialjobs, Praktika oder geringfügige Beschäftigungen zählen mit.
Tipp für Eltern und Jugendliche
Gerade bei mehreren Beschäftigungen oder längeren Praktika im Jahr kann die 17.212-€-Grenze schneller überschritten werden als gedacht. Eine jährliche Einkommensprognose und laufende Kontrolle sind daher empfehlenswert.