► Kinder bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, dürfen ganzjährig beliebig viel verdienen. Die Eltern können die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag dadurch nicht verlieren.
► Für Kinder über 19 Jahre gilt eine Zuverdienstgrenze von € 15.000 an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr.
► Bei diesem Betrag handelt es sich um das jährliche Bruttoentgelt (ohne 13. und 14. Gehalt) nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.