Ferienjobs und Familienbeihilfe

► Kinder bis zum voll­ende­ten 19. Lebens­jahr, dürfen ganz­jäh­rig beliebig viel verdienen. Die Eltern können die Fami­li­en­bei­hil­fe und den Kin­der­ab­setz­be­trag dadurch nicht verlieren.
► Für Kinder über 19 Jahre gilt eine Zuver­dienst­gren­ze von € 15.000 an zu ver­steu­ern­dem Einkommen pro Kalenderjahr.
► Bei diesem Betrag handelt es sich um das jährliche Brut­to­ent­gelt (ohne 13. und 14. Gehalt) nach Abzug von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen, Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben und außer­ge­wöhn­li­chen Belastungen.

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