► Zur Zeit verschickt das Finanzamt Mahnungen, mit dem Hinweis “Sie werden ersucht, zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen den Rückstand von EUR .…. einzuzahlen”.
► Was ist der Hintergrund?
Seit März 2020 wurde Corona-bedingt das Versenden von Mahnungen seitens der Finanzverwaltung ausgesetzt. Bei den jetzt eingeforderten Beträgen handelt es sich um unterschiedliche bereits fällige Abgaben. Allerdings ist das auf der Mahnung nicht ersichtlich und diesen Mahnungen sind keine Schreiben vorausgegangen.
► Was ist zu tun?
Wenn Sie wissen möchten, wie sich der Abgabenrückstand zusammensetzt, können Sie einen Abruf Ihres Steuerkontos aus Finanzonline erstellen. Wenn es sich um Einkommensteuer-Vorauszahlungen des aktuellen Jahres handelt, kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen Herabsetzungsantrag einzubringen.
► Noch Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns gerne.