Freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die SVS bietet die Möglichkeit einer freiwilligen Höherversicherung in der Pensionsversicherung
• Ziel ist die Erhöhung der Pension.
• Voraussetzung ist eine bestehende Pflichtversicherung
• Die Höhe der Beiträge und der Einzahlungszeitpunkt können frei gewählt werden. Es gibt jedoch eine Jahreshöchstgrenze, die im Jahr 2024 € 12.120,00 beträgt.
• Der besondere Steigerungsbetrag (der Betrag um den die Pension durch die zusätzliche Zahlung erhöht wird) ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.
• Auswirkung: je früher eine Einzahlung erfolgt, umso größer ist die Auswirkung. Beispiel: eine 35jährige Person zahlt über 10 Jahre jährlich 3.000 ein. Der Kapitaleisatz beträgt somit 30.000. Bei einem Ruhestand ab 65 Jahren beträgt die monatliche Mehrpension 264,30 (Auszahlung 14 Mal).
Eine einmalige Zahlung von € 1.000 im Alter von 20 Jahren ergibt eine monatliche (14x) Mehrpension von € 14,70 ab 65 Jahren.
Wird die einmalige Einzahlung von € 1.000 im Alter von 60 geleistet, so bewirkt das eine monatliche (14x) Mehrpension von € 5,00.
• Die Einzahlung ist steuerlich nicht absetzbar. Das heißt sie stellt keine Betriebsausgabe dar. (Bis 2016 konnten diese Beträge als Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden).