Fristverlängerung für Ratenanträge bei ÖGK bis 15.07.2021
► Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Zeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021. Sofern keine Zahlungsvereinbarung mit der ÖGK besteht, müssen offene Rückstände wieder eingemahnt bzw. exekutiv betrieben werden.
► Die ÖGK verlängert nun einmalig die Antragsfrist um 15 Tage für all jene Dienstgeber und Dienstgeberinnen, die bislang den Abbau ihrer offenen Beiträge aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht planen oder vereinbaren konnten.
► Ratenanträge können bis 15.07.2021 ausschließlich elektronisch über der WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) gestellt werden. Danach besteht allerdings keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungsmaßnahmen des “2‑Phasen-Modells” in Anspruch zu nehmen.