Fristverlängerung für Ratenanträge bei ÖGK bis 15.07.2021

► Am 30.06.2021 endete die Frist für die Beglei­chung der auf Grund der COVID-19-Pandemie auf­ge­lau­fe­nen Bei­trags­rück­stän­de aus den Zeit­räu­men Februar 2020 bis Mai 2021. Sofern keine Zah­lungs­ver­ein­ba­rung mit der ÖGK besteht, müssen offene Rück­stän­de wieder ein­ge­mahnt bzw. exekutiv betrieben werden.
► Die ÖGK ver­län­gert nun einmalig die Antrags­frist um 15 Tage für all jene Dienst­ge­ber und Dienst­ge­be­rin­nen, die bislang den Abbau ihrer offenen Beiträge aus berück­sich­ti­gungs­wür­di­gen Gründen nicht planen oder ver­ein­ba­ren konnten.
► Raten­an­trä­ge können bis 15.07.2021 aus­schließ­lich elek­tro­nisch über der WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) gestellt werden. Danach besteht aller­dings keine Mög­lich­keit mehr, die gesetz­li­chen Zah­lungs­er­leich­te­rungs­maß­nah­men des “2‑Phasen-Modells” in Anspruch zu nehmen.

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867282&portal=oegkdgportal

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