► Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten GmbH & Co KGs sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Firmenbuch einzureichen und somit offenzulegen.
► Die Frist dafür ist im Normalfall der 30.09. des Folgejahres.
► Der Nationalrat hat, aufgrund der Covid-19-Pandemie, mit Juni 2022 beschlossen, die allgemeine Offenlegungsfrist von neun auf zwölf Monate zu verlängern.
► Dies bedeutet, dass Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2021 bis spätestens 31.12.2022 offenzulegen sind.
► Jahresabschlüsse mit dem abweichenden Stichtag Jänner bis März 2022 (dh. vor dem 30.04.2022) sind ebenfalls bis 31.12.2022 offenzulegen.
► Danach gilt wieder die 9‑Monats-Frist.