Generalkollektivvertrag Corona-Tests, Maskenpause

► Corona-Tests — Dienstverhinderung:
Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mer, die per Ver­ord­nung zum Testen ver­pflich­tet sind, haben gegenüber der Dienst­ge­be­rin bzw. dem Dienst­ge­ber einen Anspruch auf Frei­stel­lung für die Abhaltung des Tests unter Fort­zah­lung des Entgeltes. Der Anspruch besteht in der erfor­der­li­chen Zeit für die Teilnahme an einem Test sowie für die An- und Abrei­se­zeit zum Test. Können die Tests nicht im Betrieb durch­ge­führt werden, ist der Test grund­sätz­lich auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeits­stät­te oder von der Arbeits­stät­te zum Wohnort zu absolvieren.

Achtung: Der Anspruch auf Frei­stel­lung gilt nicht für Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mer in Kurzarbeit.

Für Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mer ohne Test­pflicht ist der Test grund­sätz­lich außerhalb der Arbeits­zeit zu absol­vie­ren. Ist dies nicht möglich, besteht maximal einmal wöchent­lich ebenso ein Anspruch auf Frei­stel­lung unter Ent­gelt­fort­zah­lung. Der Test­ter­min ist ein­ver­nehm­lich mit der Dienst­ge­be­rin bzw. dem Dienst­ge­ber zu ver­ein­ba­ren. Sofern Selbst­tests zulässig sind, können diese genutzt werden.

► Corona-Tests — Benachteiligungsverbot

Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mer dürfen wegen der Teilnahme an einem Test, wegen gene­rel­len Ansprü­chen aus dem Gene­ral­kol­lek­tiv­ver­trag oder wegen eines positiven Test­ergeb­nis­ses nicht entlassen, gekündigt oder anders benach­tei­ligt werden — ins­be­son­de­re hin­sicht­lich des Entgeltes, der Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten und der Ver­set­zung. Güns­ti­ge­re Bestim­mun­gen für Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mer etwa in Kol­lek­tiv­ver­trä­gen oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen werden dadurch nicht berührt.

► Mas­ken­pau­se

Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mer, die bei der Ausübung der beruf­li­chen Tätigkeit auf Grund von Gesetzen oder Ver­ord­nun­gen im Zusam­men­hang mit COVID-19 zum Tragen einer Maske ver­pflich­tet sind, haben spä­tes­tens nach drei Stunden Anspruch, die Maske für zehn Minuten abnehmen zu können.

Weitere Details: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.864741&portal=oegkdgportal

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