Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2024
► Ab 2024 wird die Zuverdienstgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) für z.B. Arbeitssuchende oder Frühpensionisten voraussichtlich von bisher 500,91 Euro auf 518,44 Euro pro Monat angehoben werden.
► Laut der ÖGK erhöht sich auch die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, von derzeit monatlich 5.850,00 Euro auf 6.060,00 Euro.