Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2024

► Ab 2024 wird die Zuver­dienst­gren­ze (Gering­fü­gig­keits­gren­ze) für z.B. Arbeits­su­chen­de oder Früh­pen­sio­nis­ten vor­aus­sicht­lich von bisher 500,91 Euro auf 518,44 Euro pro Monat angehoben werden.
► Laut der ÖGK erhöht sich auch die Höchst­bei­trags­grund­la­ge, bis zu der Arbeit­neh­mer Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bezahlen, von derzeit monatlich 5.850,00 Euro auf 6.060,00 Euro.

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